Ticketoo
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1.1. Die Ticketoo S.r.l. mit Sitz in Rom, Via Oslavia 39/B, 00195, USt-IdNr. 16517571002 ("Ticketoo") hat eine Online-Plattform ("Plattform") zur Vermittlung des Wiederverkaufs zwischen Privatpersonen von Zutrittsberechtigungen ("Tickets") zu Konzerten, Museen, Sportveranstaltungen und Theaterveranstaltungen ("Veranstaltungen") entwickelt und ist deren ausschließliche Inhaberin.
1.2. Die Plattform ist über die Website ticketoo.it sowie über die in den wichtigsten Stores auf Mobilgeräte herunterladbare Anwendung zugänglich.
1.3. Nutzer der Plattform ("Nutzer") sind ausschließlich:
• natürliche Personen, die sich auf der Plattform registrieren, um Tickets zu erwerben ("Käufer");
• natürliche Personen, die sich auf der Plattform registrieren, um Tickets zu verkaufen ("Verkäufer").
1.4. Gemäß Art. 1 Abs. 545 des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 ("Gesetz") ist nämlich ausschließlich der Wiederverkauf von Tickets für den Zutritt zu Veranstaltungen durch natürliche Personen auf gelegentlicher Basis und ohne kommerzielle Zwecke zu einem Preis, der dem Nennwert entspricht oder darunter liegt, gestattet.
1.5. Die Nutzer, die sich auf der Plattform registrieren und diese nutzen, erklären: (i) älter als 18 (achtzehn) Jahre zu sein und über die Geschäftsfähigkeit zu verfügen; (ii) als Verbraucher im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 lit. a) des Gesetzesvertretenden Dekrets D.lgs. n. 206/2005 ("italienisches Verbrauchergesetzbuch (Codice del Consumo)") zu handeln, das heißt als natürliche Personen, die die Plattform gelegentlich für Zwecke verwenden, die außerhalb einer etwaig ausgeübten unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
1.6. Die Plattform ist von jedem mit einer Internet-Verbindung ausgestatteten Gerät aus zugänglich, sei es ein Computer, ein Tablet oder ein Smartphone.
1.7. Diese allgemeinen Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ticketoo und den Nutzern hinsichtlich der Nutzung der von Ticketoo über die Plattform bereitgestellten technischen Dienste, die es den Nutzern ermöglichen sollen, die Plattform zu nutzen, zu den nachstehenden Bedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen").
1.8. Der Vertrag zwischen Ticketoo und den Nutzern besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung ("Datenschutzerklärung"), die gemäß den Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 ("DSGVO") über die Verarbeitung personenbezogener Daten – wie in Art. 4 der DSGVO definiert – ("Personenbezogene Daten") erstellt und auf der Plattform veröffentlicht wurde (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung werden gemeinsam nachstehend als "Vertrag" bezeichnet).
2.1. Um auf die Plattform zugreifen zu können, müssen die Nutzer ein eigenes persönliches Konto erstellen und besitzen. Das Registrierungsverfahren auf der Plattform umfasst die folgenden Schritte ("Registrierung"): (i) Eingabe der von der Plattform verlangten Daten und Informationen (darunter insbesondere Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail, Mobiltelefonnummer); (ii) Wahl einer E-Mail-Adresse und eines Passworts gemäß den Vorgaben von Ticketoo ("Zugangsdaten"); (iii) Prüfung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung; (iv) Verifizierung und Aktivierung des persönlichen Kontos mittels des von der Plattform vorgesehenen Verfahrens ("Konto").
2.2. Im Rahmen der Registrierung erfolgt der Abschluss des Vertrags in elektronischer Form mittels des Verfahrens des "Point and Click" (d. h. durch Setzen eines "Häkchens" in nicht vorausgewählten Kästchen), durch Anklicken eigens vorgesehener Kästchen, zur Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung sowie zur ausdrücklichen Annahme der folgenden Artikel des Vertrags gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs: 3.3 und 4 (Nutzung der Plattform), 5.2 (Sperrung des Kontos), 5.3 (Löschung des Kontos), 5.4 (Freistellung), 7.4 (Namensänderung), 9 (Rückerstattung), 13.4 (Ausdrückliche Auflösungsklausel), 14 (IP-Rechte) und 15 (Änderungen).
2.3. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer eine Willkommens-E-Mail, die die Links enthält, unter denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung eingesehen werden können, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 14.
2.4. Um Tickets wirksam verkaufen zu können, muss sich der Verkäufer bei Stripe Inc. mit Sitz in 185 Berry St #550, San Francisco, CA 94107, USA ("Zahlungsdienstleister") registrieren. Die Registrierung auf der Website des Zahlungsdienstleisters erfolgt über die Plattform auf einer eigens dafür vorgesehenen Seite, nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Zahlungsdienstleisters, die das unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Zahlungsdienstleister entstehende und bestehende Verhältnis regeln ("Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister").
2.5. Ticketoo behält sich das Recht vor, nach eigenem ausschließlichem Ermessen die Anmeldung jedes Nutzers abzulehnen, der nicht den Allgemeinen Bedingungen entspricht.
3.1. Die Plattform stellt ein virtuelles Schaufenster dar, innerhalb dessen die Nutzer die Möglichkeit haben, Tickets unter ihrer ausschließlichen Verantwortung und ohne kommerzielle Zwecke unter Beachtung der Bestimmungen von Art. 1 Abs. 545 des Gesetzes zu kaufen und zu verkaufen ("Kauf und Verkauf").
3.2. Insbesondere kann über die Plattform: (i) der Verkäufer Tickets hochladen, um sie unter seiner ausschließlichen Verantwortung ("Verkauf") und unter Beachtung der Bestimmungen von Art. 1 Abs. 545 des Gesetzes zu verkaufen; (ii) der Käufer die ihn interessierenden Tickets erwerben ("Kauf").
3.3. Ticketoo verkauft, kauft oder überträgt in keinem Fall das Eigentum an den Tickets. Ticketoo beschränkt sich darauf, den Nutzern das Recht zur Nutzung der Plattform einzuräumen, um die technischen und neutralen Dienste gemäß dem nachfolgenden Artikel 4 in Anspruch zu nehmen.
3.4. Ticketoo ist rechtlich nicht beteiligt: (i) am zwischen dem Käufer und dem Verkäufer auf der Plattform geschlossenen Kauf- und Verkaufsvertrag und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Zahlung, der Rechnungsstellung und der Erfüllung des Kauf- und Verkaufsvertrags und handelt in keiner Weise als Vertreter oder Vermittler des Verkäufers; und (ii) am Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister und übernimmt daher keinerlei Verantwortung in Bezug auf die Erfüllung der vom Zahlungsdienstleister gegenüber dem Nutzer eingegangenen Verpflichtungen, da Ticketoo die Zahlungen, die unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer über den Zahlungsdienstleister erfolgen, nicht vermittelt.
4.1. Nach Abschluss der Registrierung räumt Ticketoo den Nutzern das Recht zur Nutzung der Plattform ein, um es ihnen zu ermöglichen:
• ihr eigenes Konto zu erstellen und zu verwalten;
• je nach ihren Bedürfnissen sowohl Tickets auf der Plattform hochzuladen und den Verkauf in ihrer Eigenschaft als Verkäufer vorzunehmen als auch die sie interessierenden Tickets in ihrer Eigenschaft als Käufer zu erwerben, gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Bedingungen;
• jeden etwaigen weiteren Dienst in Anspruch zu nehmen, den Ticketoo nach eigenem freiem Ermessen während der Laufzeit des Vertrags auf der Plattform zu implementieren beschließt.
4.2. Jeder Nutzer greift in völliger Selbstständigkeit und unter seiner ausschließlichen Verantwortung auf die Plattform zu und ist persönlich für jede Handlung oder jeden Akt verantwortlich, den er innerhalb der Plattform vornimmt.
4.3. Die Plattform wird in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neuesten verfügbaren Version bereitgestellt.
5.1. Jeder Nutzer verpflichtet sich:
5.1.1. die Plattform in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht (einschließlich, beispielhaft und nicht abschließend, Art. 1 Abs. 545 des Gesetzes, des Gesetzesdekrets D.L. 53/2019, der Vorschriften zum geistigen Eigentum, des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del Consumo) und der DSGVO), dem Vertrag und den von Ticketoo bereitgestellten und auf der Plattform verfügbaren Anweisungen zu nutzen;
5.1.2. bei der Registrierung wahre und korrekte Daten und Informationen mitzuteilen und diese jederzeit zu aktualisieren;
5.1.3. ausschließlich sichere Zugangsdaten gemäß den Vorgaben von Ticketoo zu wählen und zu verwenden, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben, die nicht zum Zugriff auf die Plattform berechtigt sind, und sein Gerät nicht unbeaufsichtigt mit geöffneter Verbindung zur Plattform zu lassen;
5.1.4. Ticketoo unverzüglich über jeden Missbrauch, Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten sowie über jede unbefugte Nutzung des Kontos oder jede weitere Verletzung der Sicherheit seines Geräts zu informieren (zum Beispiel Verlust des Geräts ohne angemessene Maßnahmen, die die Nutzung des Kontos verhindern);
5.1.5. über die Plattform keine Tickets mit illegalen oder betrügerischen Inhalten (wie z. B. Inhalte gewalttätiger, pornografischer, obszöner oder diskriminierender Natur) oder solche, die die Rechte Dritter (auch Bild- oder Rechte des geistigen Eigentums) und die Interessen Dritter (einschließlich anderer Nutzer) verletzen, oder solche, die in sonstiger Weise den Zwecken der Plattform fremd und daher mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbar sind, hochzuladen und zu verbreiten ("Illegale Inhalte");
5.1.6. keine gefälschten oder nachgemachten Tickets auf der Plattform hochzuladen;
5.1.7. keine Tickets auf der Plattform hochzuladen, an denen er nicht die tatsächliche Inhaberschaft besitzt oder die bereits Gegenstand eines vorherigen Verkaufs mit plattformfremden Dritten waren;
5.1.8. keine Tickets auf der Plattform zu einem Preis hochzuladen, der über dem Nennwert des Erwerbs auf dem Primärmarkt liegt ("Höchstpreis"), zu kommerziellen Zwecken, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 1 Abs. 545 des Gesetzes;
5.1.9. nicht wiederholt den Verkauf desselben Tickets ohne triftigen Grund zu stornieren;
5.1.10. die Plattform nicht in unrechtmäßiger, betrügerischer, beleidigender oder den Ruf und die Ehre von Ticketoo und der anderen Nutzer oder Dritter verletzender Weise zu nutzen;
5.1.11. kein Verhalten, keine Handlung und keine Maßnahme vorzunehmen, die potenziell geeignet ist, in irgendeiner Weise das Funktionieren der Plattform und den Zugang der Nutzer zu derselben zu beeinträchtigen.
5.2. Im Falle der Nichterfüllung auch nur einer einzigen der in diesem Artikel (5.1.) genannten Verpflichtungen durch den Nutzer behält sich Ticketoo das Recht vor, den Zugang zum Konto – und somit dessen Nutzung – unverzüglich für den Zeitraum zu sperren, der zur Durchführung der internen oder von den zuständigen Behörden verlangten Prüfungen und Feststellungen erforderlich ist. Die Sperrung wird dem Nutzer per E-Mail unter Angabe der Begründung mitgeteilt. Die Sperrung des Kontos kann bis zu 60 (sechzig) Tage dauern, vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung, die zur Durchführung dieser Prüfungen und Feststellungen durch die zuständigen Behörden erforderlich ist. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, soweit erforderlich, dass Ticketoo verpflichtet ist, den mit der Durchführung von Prüfungen und Feststellungen beauftragten Behörden alle Daten oder Informationen über den Zugang zur Plattform, deren Nutzung und das Hochladen Illegaler Inhalte im Zusammenhang mit dem Nutzer mitzuteilen (wie beispielhaft und nicht abschließend User Agent und IP-Adressen).
5.3. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Artikels 5.2 behält sich Ticketoo – nach Abschluss der durchgeführten Prüfungen und Feststellungen – das Recht vor, das Konto des Nutzers endgültig von der Plattform zu löschen:
• im Falle eines Verstoßes gegen die Artikel 5.1.6. (Hochladen gefälschter oder nachgemachter Tickets auf der Plattform) und/oder 5.1.7. (Hochladen von Tickets auf der Plattform, an denen keine tatsächliche Inhaberschaft besteht oder die Gegenstand eines vorherigen Verkaufs mit plattformfremden Dritten waren);
• im Falle eines wiederholten Verstoßes, in Höhe von 3 (drei) Mal, gegen die Artikel 5.1.8. (Hochladen von Tickets auf der Plattform zu einem Preis über dem Höchstpreis zu kommerziellen Zwecken) und/oder 5.1.9. (wiederholte Stornierung des Verkaufs desselben Tickets ohne triftigen Grund);
• im Falle eines Kontos, das für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 1 (einem) Jahr ungenutzt bleibt.
5.3.1. Bevor Ticketoo die Löschung des Kontos vornimmt, sendet Ticketoo dem Nutzer eine Mitteilung per E-Mail, in der die Gründe für die Löschung dargelegt werden.
5.4. Für die nach den anwendbaren Vorschriften vorgesehene Höchstdauer verpflichtet sich der Nutzer im Falle der Nichterfüllung auch nur einer einzigen der im vorstehenden Artikel 5.1. genannten Verpflichtungen, Ticketoo von jeder nachteiligen Folge (wie zum Beispiel Schäden und Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen) freizustellen und schadlos zu halten, die sich sowohl unmittelbar als auch mittelbar aus Ansprüchen Dritter (darunter, aber nicht nur, der Nutzer) aufgrund oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit dieser Nichterfüllung ergeben können.
6.1. Nachdem er auf "Ticket verkaufen" geklickt hat, muss der Nutzer, der ein oder mehrere Tickets verkaufen möchte:
• die Veranstaltung, auf die sich das/die Ticket(s) bezieht/beziehen, aus einer Liste bereits auf der Plattform vorhandener Veranstaltungen auswählen oder, sofern die Veranstaltung nicht in der Liste vorhanden ist, eine neue Veranstaltung gemäß den von der Plattform selbst bereitgestellten Anweisungen eingeben;
• die Details seiner Anzeige ("Anzeige") angeben: (i) die Anzahl der hochzuladenden Tickets; (ii) ob das/die Ticket(s) personalisiert ist/sind oder nicht; (iii) ob für den Kauf bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind, wie etwa Inhaber der sogenannten "Tessera del Tifoso" (Fankarte) zu sein, um Zutritt zur Veranstaltung zu erhalten;
• das/die Ticket(s) ausschließlich in digitalem Format gemäß den auf der Plattform angegebenen Modalitäten hochladen (unter ausdrücklichem Ausschluss der Fotografie oder des Scans des/der Ticket(s));
• weitere Details zu dem/den Ticket(s) angeben (z. B. Bereich, Reihe, Platz, Preis, zusätzliche Informationen). Es wird klargestellt, dass das, was im frei auszufüllenden Feld zu den zusätzlichen Informationen angegeben wird, mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der in Art. 5.1. vorgesehenen Verpflichtungen) übereinstimmen muss und in die ausschließliche Verantwortung des Verkäufers fällt;
6.2. Nach Eingabe des Höchstpreises durch den Nutzer gemäß den Bedingungen des vorstehenden Artikels 5.1.8. zeigt die Plattform dem Nutzer einen vorgeschlagenen Preis an, der niedriger als oder gleich dem Höchstpreis ist und (rein beispielhaft) auf der Grundlage der von den anderen Nutzern gewählten Preise, der Verfügbarkeit auf dem Primärmarkt und der Anzahl der auf der Plattform für dieselbe Veranstaltung verfügbaren Tickets bestimmt wird. Der Nutzer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er den vorgeschlagenen Preis annimmt. Der Nutzer behält nämlich die Möglichkeit, den Verkaufspreis des Tickets frei zu wählen, unter der Bedingung, dass dieser niemals höher ist als der von ihm beim Hochladen angegebene Höchstpreis (oder in einigen Fällen automatisch von der Plattform auf der Grundlage der über den Nennwert des Tickets verfügbaren Informationen angegebene Höchstpreis) ("Verkaufspreis").
6.3. Nach Abschluss des Hochladevorgangs muss der Verkäufer seine Mobiltelefonnummer eingeben, um im Falle des Verkaufs des/der Ticket(s) eine Nachricht über "WhatsApp" zu erhalten, und kann zwischen dem Verkauf im öffentlichen Modus, bei dem alle Nutzer das/die Ticket(s) sehen können, oder dem Verkauf im privaten Modus, bei dem nur die Nutzer, die im Besitz des Links zur Anzeige sind, das/die Ticket(s) sehen und den Kauf vornehmen können, wählen. Insbesondere ermöglicht es der Verkauf im privaten Modus dem Verkäufer und dem Käufer – der vom Verkäufer selbstständig gefunden wurde –, die von Ticketoo für über die Plattform getätigte Käufe gewährten Garantien in Anspruch zu nehmen (siehe hierzu die Bestimmungen der nachfolgenden Artikel 9 und 11.3.).
6.4. Aufgrund des Umstands, dass der Wiederverkauf von Tickets für Veranstaltungen – gemäß Art. 1 Abs. 545 des Gesetzes – nur dann gestattet ist, wenn er von natürlichen Personen auf gelegentlicher Basis und ohne kommerzielle Zwecke vorgenommen wird, ist es dem Verkäufer gestattet, höchstens 8 (acht) Tickets für dieselbe Veranstaltung auf die Plattform hochzuladen. Ebenso kann der Käufer (natürliche Person) höchstens 8 (acht) Tickets für dieselbe Veranstaltung erwerben.
6.5. Ebenfalls in dieser Phase kann der Verkäufer auch wählen, ob er die Option "Boost Annuncio" in Anspruch nimmt, die es ermöglicht, seine Anzeige auf der Plattform für einen unbegrenzten Zeitraum hervorzuheben ("Hervorgehobene Tickets"). Die Funktion "Boost Annuncio" kann nur für Veranstaltungen ausgewählt werden, bei denen mindestens 20 Anzeigen verfügbar sind (sogenannte "Hauptveranstaltungen") und nachdem der Hochladevorgang abgeschlossen und der Verkaufsmodus (öffentlich oder privat) gewählt wurde. Durch Auswahl der Option "Boost Annuncio" erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, an Ticketoo – als Entgelt – eine erhöhte Provision in Höhe von 15 % des Verkaufspreises (inkl. MwSt.) für jedes verkaufte Ticket, das in der Anzeige enthalten ist, zu entrichten (anstelle von 5 %). Die Nutzer der Plattform können die hervorgehobenen Tickets erwerben, indem sie an Ticketoo eine reduzierte Provision in Höhe von 5 % des Verkaufspreises (inkl. MwSt.) entrichten (anstelle von 10 %). Es besteht Einvernehmen darüber, dass die erhöhte Provision dem Verkäufer nur dann in Rechnung gestellt wird, wenn die über die Funktion "Boost Annuncio" beworbenen Tickets tatsächlich von Nutzern der Plattform erworben werden. Ticketoo garantiert nämlich in keiner Weise, dass die hervorgehobenen Tickets tatsächlich auf der Plattform verkauft werden. In Bezug auf jede Hauptveranstaltung kann die Option "Boost Annuncio" nur für 20 % der Anzeigen ausgewählt werden; sobald diese Schwelle erreicht ist, kann die Option "Boost Annuncio" daher nicht mehr ausgewählt werden. Die Verkäufer können jedoch weiterhin Tickets für diese Hauptveranstaltung auf der Plattform über die herkömmlichen Modalitäten verkaufen.
6.6. Schließlich generiert die Plattform am Ende des Hochladevorgangs einen Link zu dem/den hochgeladenen Ticket(s), den der Nutzer in seinen Social Media teilen kann.
7.1. Der Nutzer, der den Kauf vornehmen möchte, muss:
7.1.1. auf die auf der Plattform vorgesehene Schaltfläche "Tickets kaufen" klicken;
7.1.2. das ihn interessierende Ticket auswählen;
7.1.3. die zum Zweck der Rechnungsstellung erforderlichen Personenbezogenen Daten eingeben (z. B. Vorname, Nachname, Land, Stadt, Provinz, Adresse, Postleitzahl, Steuernummer); und im Falle eines personalisierten Tickets den Vor- und Nachnamen der Person, die das Ticket nutzen wird;
7.1.4. die Zahlung des Gesamtpreises vornehmen, der der Summe (i) des Verkaufspreises, (ii) der Kosten für die Namensänderung (wie im nachfolgenden Art. 7.4. definiert) ausschließlich im Falle eines personalisierten Tickets; (iii) der Provision von Ticketoo (siehe hierzu Art. 11); und (iv) der Transaktionskosten des Zahlungsdienstleisters ("Gesamtpreis") entspricht.
7.2. Der Käufer erhält von Ticketoo eine E-Mail zur Bestätigung des Kaufauftrags ("Kaufauftrag"), die gleichzeitig den Verkäufer per E-Mail und an die angegebene Mobiltelefonnummer über den Kaufauftrag eines von ihm hochgeladenen Tickets informiert ("Mitteilung des Kaufauftrags").
7.3. Ab der Mitteilung des Kaufauftrags hat der Verkäufer 6 (sechs) Stunden Zeit, um den Kaufauftrag in seinem persönlichen Bereich auf der Plattform zu bestätigen oder zu stornieren ("Bestätigung des Kaufauftrags" oder "Stornierung des Kaufauftrags").
7.4. Sofern der Verkäufer die Bestätigung des Kaufauftrags vornimmt und das Ticket personalisiert ist, muss der Verkäufer den auf dem Ticket angegebenen Vor- und Nachnamen durch die vom Käufer im Kaufauftrag angegebenen ersetzen, und zwar auf der Website des offiziellen Wiederverkäufers, unter Beachtung von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unter Tragung der entsprechenden Kosten ("Namensänderung"), und anschließend das Ticket erneut auf die Plattform hochladen, unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 1 Abs. 545-bis des Gesetzes. Die vom Verkäufer für die Namensänderung getragenen Kosten sind gemäß Art. 7.1.4. im vom Käufer entrichteten Gesamtpreis enthalten und werden von Ticketoo dem Verkäufer erstattet.
7.5. Sobald der Kaufauftrag vom Verkäufer bestätigt wurde, gilt der Kauf und Verkauf automatisch als abgeschlossen, ohne dass weitere Bestätigungen seitens des Käufers erforderlich sind, der per E-Mail eine entsprechende Mitteilung erhält ("Abschluss des Kaufs und Verkaufs"). Im Falle von Problemen hinsichtlich der Gültigkeit des Tickets kann der Käufer gemäß den in Art. 12.1. vorgesehenen Modalitäten eine Reklamation eröffnen.
7.6. Sofern Tickets für eine Veranstaltung auf der Plattform nicht verfügbar sind, kann der am Kauf interessierte Nutzer beantragen, eine Benachrichtigung zu erhalten, sobald ein oder mehrere Tickets für die ihn interessierende Veranstaltung auf die Plattform hochgeladen werden. In diesem Fall hat der Nutzer die Möglichkeit zu wählen, ob er eine "Standard"-Benachrichtigung oder eine "Premium"-Benachrichtigung ("Premium-Benachrichtigung") erhalten möchte, die es ermöglicht, eine Benachrichtigung vor den anderen zu erhalten. Insbesondere erhält der Nutzer, falls er die Option Premium-Benachrichtigung aktiviert, vorab (d. h. etwa 7 Minuten vor den Nutzern, die die "Standard"-Benachrichtigungen aktiviert haben) den Hinweis über die Verfügbarkeit der auf die Plattform hochgeladenen Tickets für die ihn interessierende Veranstaltung. Die Aktivierung dieses bevorzugten Kanals – der pro einzelner Veranstaltung auswählbar ist – ist mit Kosten verbunden, die je nach Anzahl der interessierenden Tickets variieren, unbeschadet der in Art. 6.4. vorgesehenen Kaufgrenzen. Insbesondere muss der Nutzer, der die Premium-Benachrichtigung aktivieren möchte, an Ticketoo 3,49 € für Benachrichtigungen zu höchstens zwei Tickets entrichten. Im Falle der Aktivierung der Option Premium-Benachrichtigung für eine höhere Anzahl von Tickets (z. B. bis zu 4 Tickets) erhöht sich das Entgelt von 3,49 € anteilig (z. B. 6,98 € für den Erhalt der Premium-Benachrichtigung bis zu 4 Tickets). Ticketoo behält sich das Recht vor, die Preise dieses Dienstes nach vorheriger entsprechender Mitteilung an die Nutzer zu ändern. Die Kosten des Dienstes sind nicht erstattungsfähig; jedoch werden im Falle des Nichtkaufs der Tickets für die interessierende Veranstaltung die für die Aktivierung der Premium-Benachrichtigung getragenen Kosten dem Nutzer für künftige Käufe auf der Plattform gutgeschrieben. In Bezug auf jede Veranstaltung kann die Option "Premium-Benachrichtigung" nur von höchstens 500 Nutzern ausgewählt werden; sobald diese Schwelle erreicht ist, kann die Option "Premium-Benachrichtigung" daher nicht mehr ausgewählt werden. Die Nutzer können jedoch weiterhin beantragen, eine "Standard"-Benachrichtigung zu erhalten. Wenn der Nutzer beantragt, eine "Standard"-Benachrichtigung zu erhalten, wird er über das Hochladen der Tickets für die ihn interessierende Veranstaltung auf die Plattform benachrichtigt, sobald der für die Nutzer, die die Premium-Benachrichtigung aktiviert haben, reservierte Vorab-Zeitraum verstrichen ist. Die Aktivierung der "Standard"-Benachrichtigungen ist mit keinerlei Kosten für die Nutzer verbunden und kann für jede einzelne auf der Plattform verfügbare Veranstaltung aktiviert werden.
8.1. Ausschließlich in dem Fall, in dem die Veranstaltung innerhalb der 24 (vierundzwanzig) Stunden nach dem Kaufauftrag stattfindet, kann der Käufer das Widerrufsrecht bis zu 3 (drei) Stunden vor Beginn der Veranstaltung ausüben, sofern keine vorherige Bestätigung des Kaufauftrags durch den Verkäufer erfolgt ist.
8.2. Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Falle des Widerrufs des Käufers das Ticket in das volle Eigentum des Verkäufers zurückkehrt, der keinen Anspruch auf irgendeinen Schadensersatz hat.
9.1. Der Käufer hat Anspruch auf Rückerstattung des Gesamtpreises, innerhalb der für die Stornierung der Zahlung unbedingt erforderlichen technischen Fristen, die vom Zahlungsdienstleister selbst abhängen, im Falle:
9.1.1. des Nichtzustandekommens des Abschlusses des Kaufs und Verkaufs, in den Fällen: (i) der Stornierung des Kaufauftrags durch den Verkäufer gemäß dem vorstehenden Artikel 7.3. und (ii) des Widerrufs durch den Käufer gemäß Artikel 8.1.;
9.1.2. des Abschlusses des Reklamationsverfahrens zugunsten des Käufers.
9.2. Ausschließlich im Falle der Rückerstattung gemäß Artikel 9.1.2. hat Ticketoo die Möglichkeit, vom Verkäufer die Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Artikel 1382 des italienischen Zivilgesetzbuchs in Höhe von 5 (fünf) Euro zu verlangen, für den unmittelbaren Schaden, den Ticketoo dadurch erlitten hat, dass es die Rückerstattung der Transaktionskosten des Zahlungsdienstleisters und die Kosten der Bearbeitung der Rückerstattung selbst getragen hat, vorbehaltlich des weitergehenden Schadens. Der Betrag der Vertragsstrafe kommt zu der Summe hinzu, die vom Verkäufer abgebucht und dem Käufer erstattet wird.
9.3. Im Falle der Absage der Veranstaltung ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer ausschließlich den gezahlten Verkaufspreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der zugunsten des Verkäufers vom Veranstalter der Veranstaltung oder vom offiziellen Wiederverkäufer des Tickets ausgestellten Rückerstattung zu erstatten, wobei die weiteren in Artikel 7.1.4 (ii), (iii) und (iv) angegebenen Kosten nicht Gegenstand einer Rückerstattung durch den Verkäufer zugunsten des Käufers sind.
10.1. Ticketoo verpflichtet sich, (i) die Nutzung der Plattform in einer Weise zu ermöglichen, die den objektiven und subjektiven Anforderungen der Artikel 135-octies ff. des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del Consumo) entspricht; und (ii) die Plattform und die über sie bereitgestellten Dienste zu aktualisieren, um deren Konformität im Sinne des vorstehenden Punktes (i) aufrechtzuerhalten, nach vorheriger Mitteilung an die Nutzer über diese Aktualisierungen und die entsprechenden Installationsanweisungen, unter Hervorhebung der etwaigen Folgen bei unterlassener Installation der Aktualisierungen durch die Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist.
10.2. Die Konformität gemäß dem vorstehenden Artikel 10.1. wird für die Dauer der Laufzeit des Vertrags gemäß Artikel 13 gewährleistet.
10.3. Im Falle eines Konformitätsmangels muss der Nutzer Ticketoo in schriftlicher Form, wie in Artikel 16 vorgesehen, informieren und alle zur Beschreibung des festgestellten Mangels geeigneten Informationen bereitstellen. Der Anspruch auf Geltendmachung der nicht von Ticketoo arglistig verschwiegenen Mängel verjährt innerhalb einer Frist von 26 (sechsundzwanzig) Monaten ab der letzten Nutzung der Plattform oder der Dienste durch den betroffenen Nutzer.
10.4. Der Nutzer verpflichtet sich, mit Ticketoo zusammenzuarbeiten, soweit dies vernünftigerweise möglich und erforderlich ist, um festzustellen, ob die Ursache des Konformitätsmangels der Plattform in der digitalen Umgebung des Nutzers liegt, und zwar im Rahmen der technisch verfügbaren Mittel, die für den Nutzer am wenigsten eingreifend sind. Im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Nutzer und im Rahmen der in Artikel 1.5. angegebenen Grenzen nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens des Konformitätsmangels ausschließlich zu seinen Lasten geht.
10.5. Im Falle eines Konformitätsmangels hat der Nutzer zunächst das Recht, die Wiederherstellung der Konformität ohne Kosten oder Unannehmlichkeiten und innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. In dem Fall, in dem: (i) die Wiederherstellung der Konformität unmöglich oder übermäßig aufwendig wäre, (ii) Ticketoo die Wiederherstellung nicht vornimmt und/oder erklärt, sie nicht vornehmen zu wollen, (iii) trotz der Wiederherstellungsversuche von Ticketoo der Konformitätsmangel fortbesteht oder erneut auftritt, oder (iv) der Konformitätsmangel so schwerwiegend ist, dass er die sofortige Auflösung des Vertrags rechtfertigt; hat der Nutzer das Recht auf Auflösung des Vertrags.
11.1. Für die über die Plattform angebotenen Dienste hat Ticketoo Anspruch auf ein in Prozent des Gesamtpreises bestimmtes Entgelt ("Provision"), das wie folgt berechnet wird:
• Provisionen zu Lasten der Käufer: in Höhe von 10 % des Verkaufspreises (inkl. MwSt.) mit einem Höchstbetrag von 100 € und einem Mindestbetrag von 4 €. Die Provision wird auf 5 % des Verkaufspreises (inkl. MwSt.) reduziert, in den Fällen, in denen die erworbenen Tickets von einem Verkäufer auf die Plattform hochgeladen wurden, der die Option "Boost Annuncio" ausgewählt hat (siehe hierzu die Bestimmungen in Art. 6.5.).
• Provisionen zu Lasten der Verkäufer: in Höhe von 5 % des Verkaufspreises (inkl. MwSt.) für jedes verkaufte Ticket. Die Provision kann auf 10 % des Verkaufspreises (inkl. MwSt.) erhöht werden, in den Fällen, in denen es dem Verkäufer gelingt, ein Ticket über die Funktion "Boost Annuncio" zu verkaufen (siehe hierzu die Bestimmungen in Art. 6.5.).
11.2. Die Provision wird vom Nutzer an Ticketoo über den Zahlungsdienstleister im Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufs und Verkaufs entrichtet.
11.3. Die Zahlung der Provision ermöglicht es Ticketoo, einen ethischen und gesetzeskonformen Dienst anzubieten sowie den Nutzern Garantieformen für die über die Plattform getätigten Käufe zu gewährleisten (sogenannter "Ticket-Schutz"). In diesem Zusammenhang garantiert Ticketoo seinen Nutzern: (i) dass die auf der Plattform erworbenen Tickets original und für den Eintritt gültig sind, mittels eines automatisierten Systems, das bis zum Tag der Veranstaltung arbeitet; (ii) das Recht auf Rückerstattung zu den in Art. 9 vorgesehenen Bedingungen und (iii) die Möglichkeit, den Kauf und Verkauf über einen akkreditierten Zahlungsdienstleister abzuschließen.
11.4. Ticketoo verpflichtet sich, dem Nutzer die steuerlich-buchhalterischen Unterlagen zur Zahlung im zweimonatlichen/vierteljährlichen Rhythmus zu übermitteln, die die in diesem Bezugszeitraum gezahlten Provisionen zum Gegenstand haben.
12.1. Reklamationen können von den Nutzern durch Schreiben an die E-Mail-Adresse [email protected] oder über den auf der Plattform verfügbaren Live-Chat-Dienst eingereicht werden. Der Kundendienst von Ticketoo ist im Zeitfenster von 9 bis 18 Uhr, von Montag bis Freitag, verfügbar.
12.2. Vor dem Einreichen einer Reklamation werden die Nutzer gebeten, die auf der Plattform vorhandenen und über den folgenden Link zugänglichen FAQ zu konsultieren: https://help.ticketoo.it/it/.
12.3. Dem Käufer wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 48 Stunden ab dem Tag der Veranstaltung eine Reklamation einzureichen.
12.4. Die von den Nutzern eingereichten Reklamationen werden von Ticketoo je nach ihrer Art analysiert und gelöst. Nachstehend wird das interne Verfahren wiedergegeben, das für die Bearbeitung der wichtigsten eingegangenen Reklamationsfälle befolgt wird:
• Fehler des Verkäufers bei den Informationen zum Ticket – wenn eine Reklamation fehlerhafte Informationen zu den Tickets betrifft (z. B. Bereich, Datum oder Details, die nicht mit dem endgültigen Ticket übereinstimmen), sieht das interne Verfahren die folgenden Schritte vor: (i) Prüfung der Reklamation: Ticketoo prüft die Meldung des Käufers, um den Fehler in der Beschreibung zu bestätigen; (ii) vollständige Rückerstattung: wenn die Reklamation als begründet erweist, erstattet Ticketoo den vom Käufer gezahlten Betrag vollständig zurück; (iii) Benachrichtigung des Verkäufers: der Verkäufer wird über die vorgenommene Rückerstattung aufgrund der Diskrepanz zwischen dem in der Anzeige beschriebenen Ticket und dem tatsächlich erworbenen informiert.
• Ungültiges Ticket am Tag der Veranstaltung – wenn ein Ticket am Tag der Veranstaltung ungültig ist, befolgt Ticketoo das folgende Verfahren, um Korrektheit und Transparenz zu gewährleisten: (i) Kontrolle des Tickets: Ticketoo überprüft die Echtheit und Korrektheit des Tickets, einschließlich der Informationen zu Datum und Details der Veranstaltung; (ii) Anforderung von Erklärungen und Nachweisen vom Käufer: Ticketoo fordert den Käufer auf, das Geschehene zu beschreiben und Nachweise (z. B. Fotos, Dokumente usw.) zur Untermauerung der Reklamation vorzulegen; (iii) Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer: sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, kontaktiert Ticketoo den Verkäufer zur Klärung; (iv) Rückerstattung an den Käufer im Falle der Bestätigung des Problems: wenn nach der Kontrolle das Problem als bestätigt erweist, erstattet Ticketoo den vom Käufer gezahlten Betrag vollständig zurück.
13.1. Der Vertrag entfaltet seine Wirkungen ab dem Datum des Abschlusses bis zur Löschung des Kontos durch den Nutzer oder durch Ticketoo, unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen.
13.2. Der Nutzer kann vom Vertrag zurücktreten, indem er das in Artikel 52 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del Consumo) vorgesehene Widerrufsrecht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Abschlusses des Vertrags ausübt. In diesem Fall ist der Nutzer nicht verpflichtet, irgendeine Begründung anzugeben, noch muss er zusätzliche Kosten tragen.
13.3. Jede Partei hat das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, mittels schriftlicher Mitteilung, die die ausdrückliche Erklärung des Willens, vom Vertrag zurückzutreten, enthält, unter Beachtung der folgenden Bedingungen mit einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen.
13.4. Unbeschadet jedes weiteren gesetzlich oder durch diesen Vertrag vorgesehenen Rechts hat Ticketoo das Recht, den Vertrag mittels schriftlicher, an den Nutzer gerichteter Mitteilung, die die Erklärung enthält, sich auf diese ausdrückliche Auflösungsklausel berufen zu wollen, mit sofortiger Wirkung im Falle wiederholter Nichterfüllung oder mit angemessener Frist im Falle einer einzigen Nichterfüllung durch den Nutzer hinsichtlich eines der folgenden Artikel aufzulösen: 5 (Verpflichtungen der Nutzer) und 14 (IP-Rechte).
13.5. Unmittelbar nach der Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, kann der Nutzer nicht mehr auf die Plattform zugreifen und muss sich der Nutzung der IP-Rechte (wie im nachfolgenden Art. 14 definiert) von Ticketoo enthalten.
13.6. Die vom Nutzer vor der eingetretenen Beendigung des Vertrags auf die Plattform hochgeladenen und unverkauft gebliebenen Tickets werden von der Plattform entfernt, ohne dass der Nutzer Anspruch auf irgendeine Rückerstattung durch Ticketoo hat.
13.7. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die in der Datenschutzerklärung vorgesehenen Rechte hinsichtlich der von Ticketoo erhobenen Personenbezogenen Daten unberührt bleiben, zu deren Konsultation Ticketoo den Nutzer auffordert.
13.8. Ticketoo behält sich das Recht vor, jedes Konto zu löschen, das für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 1 (einem) Jahr nicht genutzt wird, nach vorheriger Mitteilung per E-Mail an den Nutzer, der Inhaber des betreffenden Kontos ist.
14.1. Die Nutzer erkennen an, dass die Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums der Plattform ("IP-Rechte") in der ausschließlichen Inhaberschaft und/oder der vollen Verfügbarkeit von Ticketoo stehen.
14.2. Die Nutzer verpflichten sich daher für die gesamte Laufzeit des Vertrags sowie auch danach, unmittelbar oder mittelbar:
• die IP-Rechte der Plattform ausschließlich zur Erfüllung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den hier eingegangenen Verpflichtungen zu nutzen;
• größtmögliche Sorgfalt anzuwenden, um zu vermeiden, dass Dritte, einschließlich anderer Nutzer, Handlungen und/oder Akte vornehmen, die die Gültigkeit oder die Möglichkeit der Nutzung der IP-Rechte der Plattform beeinträchtigen oder einschränken können;
• die Plattform und die damit verbundenen IP-Rechte nicht zu kopieren, zu verändern oder Vorgänge des Reverse Engineering daran vorzunehmen;
• die IP-Rechte von Ticketoo in keiner Weise zu verletzen und/oder zu schwächen.
14.3. Die Nutzer verpflichten sich, Ticketoo unverzüglich und schriftlich jeden Akt oder jede Handlung Dritter (einschließlich anderer Nutzer) mitzuteilen, der/die die IP-Rechte der Plattform verletzt oder auch nur potenziell beeinträchtigt.
15.1. Im Falle einer Änderung dieses Vertrags nimmt der Nutzer zur Kenntnis und stimmt zu, dass:
• sofern die Änderung ausschließlich das technische Funktionieren der Plattform betrifft (z. B. Modalitäten der Dateneingabe, des Zugangs, des Hochladens der Tickets), diese unmittelbar zwischen den Parteien wirksam wird, ohne dass der Nutzer irgendetwas einwenden kann, wobei er Ticketoo die Befugnis zuerkennt, die Funktionen der Plattform jederzeit zu aktualisieren oder zu verbessern;
• sofern die Änderung, bei Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags, durch Reformen der anwendbaren Gesetze und Verordnungen erforderlich ist oder darauf abzielt, die Nutzer vor Betrug, Malware, Spam, Datenschutzverletzungen oder Risiken für die IT-Sicherheit zu schützen, diese unmittelbar zwischen den Parteien wirksam wird, ohne dass der Nutzer irgendetwas einwenden kann;
• in allen anderen Fällen die von Ticketoo vorgeschlagene Änderung erst nach Ablauf einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen (oder einer längeren Frist, falls erforderlich, um es den Nutzern zu ermöglichen, technische oder kommerzielle Anpassungen vorzunehmen, um sich an die Änderungen anzupassen) ab der Mitteilung durch Ticketoo per E-Mail wirksam wird, unbeschadet des Rücktrittsrechts des Nutzers, das innerhalb derselben Frist per E-Mail, ohne irgendeine Belastung und/oder Vertragsstrafe zu seinen Lasten, auszuüben ist.
15.2. Es obliegt dem Nutzer, von Zeit zu Zeit die jeweils geltende Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen, die auf der Plattform veröffentlicht und jederzeit zugänglich sein wird.
16.1. Jede von Ticketoo gerichtete Mitteilung muss schriftlich, per PEC oder Einschreiben mit Rückschein erfolgen und gilt als wirksam und gültig ausgeführt mit deren Erhalt, sofern sie wie folgt adressiert ist: Ticketoo S.r.l., Via Oslavia n. 39/B, Rom (RM), 00195, E-Mail-Adresse: [email protected], PEC: [email protected].
17.1. In dem Fall, in dem der Käufer ein Reklamationsverfahren gemäß Artikel 12 einleitet, lädt Ticketoo den Verkäufer und den Käufer ein, an einer moderierten Diskussion im Chat teilzunehmen, in deren Verlauf Ticketoo als unparteiischer Dritter handelt und die Situation nach Billigkeit beurteilt.
17.2. Das Recht der Nutzer, die zuständige Gerichtsbarkeit anzurufen, bleibt unberührt.
18.1. Für alles, was nicht durch den Vertrag geregelt ist, findet italienisches Recht Anwendung.
18.2. Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich seiner Erfüllung, Auslegung und/oder Beendigung aus welchem Grund auch immer, ist ausschließlich das Gericht des Wohnsitzes des Nutzers zuständig, vorbehaltlich der Möglichkeit für den Nutzer, das Gericht von Rom anzurufen.
18.3. Ticketoo weist die Nutzer darauf hin, dass der Nutzer gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 524/2013, und ohne jegliche Bindung in den von den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften vorgesehenen Fällen, alle nützlichen Informationen für den Zugang zu den Mechanismen der Online-Streitbeilegung (sogenannte OS) unter dem folgenden Link finden kann.
19.1. (Fortbestand) Wenn eine oder mehrere Bestimmungen oder ein Teil derselben des Vertrags durch Gesetz oder durch gerichtliche Anordnung ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig oder anderweitig unanwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Teile derselben gleichwohl verbindlich und anwendbar durch und zwischen den Parteien. In jedem Fall verpflichten sich die Parteien, nach Treu und Glauben die Einführung einer alternativen Bestimmung zu vereinbaren, die der für ungültig, rechtswidrig oder unanwendbar erklärten so ähnlich und vereinbar wie möglich ist.
19.2. (Duldung) Die verspätete oder unterbliebene oder teilweise Ausübung irgendeines durch den Vertrag vorgesehenen Rechts oder die Duldung einer Nichterfüllung der anderen Partei beeinträchtigt in keiner Weise die Partei, die Inhaberin dieses Rechts ist oder diese Nichterfüllung erleidet, es sei denn, sie hat ausdrücklich in schriftlicher Form darauf verzichtet.
19.3. (Abtretung) Ticketoo kann den Vertrag oder jedes daraus abgeleitete Recht oder jede daraus abgeleitete Verpflichtung wirksam ganz oder teilweise, aus welchem Rechtsgrund oder aus welchem Grund auch immer, an Dritte abtreten oder übertragen, ohne dass die vorherige Zustimmung der Nutzer erforderlich ist.
19.4. (Abtretung an Dritte) Die Nutzer können den Vertrag sowie die daraus abgeleiteten Pflichten oder Rechte nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
Letzte Aktualisierung: 15.01.2026